Mitgliedsbeiträge und Anmeldung

Die Neue Bachgesellschaft braucht Ihr aktives Interesse. Wir fragen Sie deshalb ganz persönlich: Möchten Sie uns unterstützen? Möchten auch Sie Mitglied des Neuen Bachgesellschaft werden.
Lassen Sie sich ansprechen und denken Sie dabei auch an die nächsten Bachfeste, an das Bachhaus Eisenach, an das neueste Jahrbuch und vor allem an Ihre Freude und innere Bereicherung.
Wir sind inzwischen eine Gesellschaft mit mehr als 3300 Mitgliedern in der ganzen Welt. Sie sollten sich zur Mitgliedschaft in der Neuen Bachgesellschaft entschließen. Sie können sicher sein, dass wir uns über Ihr Engagement sehr freuen.

Die Mitglieder der Neuen Bachgesellschaft erhalten

das Bach-Jahrbuch, das den neuesten Stand der Bachforschung repräsentiert
das Mitteilungsblatt, das zweimal jährlich über Wissenswertes zu Bach aus dem In- und Ausland informiert
freien Eintritt im Bachhaus Eisenach, das Eigentum der Neuen Bachgesellschaft ist

Zur Anmeldung

 

Mitgliedsbeiträge

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung Leipzig 2005 gelten seit 01.01.2007 folgende Jahresbeitragssätze:

Einzelmitglieder: 40,-- € Jahresbeitrag
Ehepaare: 50,-- € Jahresbeitrag
Studenten / Rentner Ost: 20,-- € Jahresbeitrag
Korporativmitglieder: 50,-- € Jahresbeitrag

Laut Satzung sind die Mitgliedsbeiträge zu Beginn jedes Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) ohne besondere Aufforderung fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge pünktlich auf unser Konto Nr. 672 27-908 bei der Postbank Leipzig (BLZ 860 100 90) und vergessen Sie dabei nicht, Name und Anschrift anzugeben.

Der für Rentner Ost (= Neue Bundesländer und ehemals sozialistisches Ausland) gültige Mitgliedsbeitrag von 20,-- € bzw. für Rentner-Ehepaar Ost 40,-- € ist für solche Mitglieder gedacht, die nur eine geringe Rente beziehen. Rentner Ost mit höherer Rente werden herzlich gebeten, nach eigenem Ermessen einen höheren Beitrag zu bezahlen. Arbeitslose oder anderweitig in Not geratene Mitglieder, die ihren Beitrag (vorübergehend) nicht bezahlen können, aber trotzdem gerne Mitglied der NBG bleiben möchten, können sich vertrauensvoll an die Geschäftsstelle wenden, damit für den Einzelfall eine Lösung gefunden wird.

Inländische Mitglieder haben die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag per Einzugsermächtigung abbuchen zu lassen. Die Einzugsermächtigung kann formlos erteilt werden (schriftlich) und gilt bis zum schriftlichen Widerruf.

Unseren ausländischen Mitgliedern empfehlen wir die Beitragszahlung per Kreditkarte. Wir akzeptieren EUROCARD/Mastercard und VISA-Card. Die zuzügliche Gebühr beträgt 3,1%. Zum Einzug des Mitgliedsbeitrags bitten wir, uns schriftlich, per Fax +49 (0) 3 41 / 2 24 81 82 oder e-mail info@neue-bachgesellschaft.de folgende Daten mitzuteilen: Art der Kreditkarte, Kartennummer, Gültigkeitsdatum.
Ausländische Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag überweisen (IBAN: DE08 8601 0090 0067 2279 08, BIC [SWIFT-Code]: PBNKDEFF), bitten wir um die Beachtung der anfallenden Gebühren (bitte beim kontoführenden Institut erfragen). Wir bitten darum, Beitragszahlungen so anzuweisen, dass - nach Abzug anfallender Gebühren - der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe auf dem Konto der NBG eingeht. Bitte immer Name und Anschrift angeben, da die Zahlung ansonsten nicht zugeordnet werden kann!
Für die Einlösung von Fremdwährungsschecks und Auslandsschecks, ausgestellt auf €, fallen 15,-- € Gebühren pro Scheck an. Um diese zu umgehen, bieten wir an - falls es keine andere Möglichkeit der Beitragszahlung gibt -, den Beitrag im entsprechenden Gegenwert in bar zu bezahlen.


Anschriften- und Kontoänderung

Aus gegebenem Anlass wird erneut eindringlich darum gebeten, Änderungen der Anschrift sowie der Bankverbindung (bei erteilter Einzugsermächtigung) rechtzeitig mitzuteilen, um Rückläufe sowie zusätzliche Porto- und Verwaltungskosten zu vermeiden.

Mitgliedsausweis - Spendenbescheinigung

Wir weisen erneut darauf hin, dass der neue (Dauer-)Mitgliedsausweis dauerhaft gültig ist. Die früher jährlich ausgestellte Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigung für Mitgliedsbeitrag und Spenden bis 200 € entfällt damit (eine Änderung im Spendenrecht in 2007 führte u.a. zu einer Verdoppelung der Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungen durch Einzahlungsbelege oder Buchungsbestätigung auf 200 € je Zuwendung, d.h. waren bislang Zuwendungen bis 100 € ohne Zuwendungsbescheinigung absetzbar, so sind es künftig bis zu 200 €. Für diese Zuwendungen genügt der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug). Es wird nochmals besonders auf die wichtigen Informationen im Übersendungsbrief des Mitgliedsausweises hingewiesen


Spenden

Der diesem Heft beiliegende Überweisungsträger ist zum einen für die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages 2010 bestimmt (für diejenigen Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben) – bitte die gültigen Beitragssätze beachten! –, zum anderen für Spenden „Allgemeine Aufgaben unseres Haushaltes“ bestimmt. Dies sei aufgrund der höheren Miet- und Betriebskosten im Jahr 2008 (siehe Information Umzug) an Ihr Herz gelegt.

Weiterhin sind auch zur Aufstockung des Stiftungskapitals „Johann-Sebastian-Bach-Stiftung“ Spenden jederzeit herzlich willkommen (Stand z. Zt. ca. 90.000 €).

Der Vorstand dankt sehr herzlich für die auch im zurückliegenden Jahr 2007 von Ihnen erwiesene Spendenbereitschaft und bittet auch im Jahr 2010 um Ihre wohlwollende Unterstützung nach Ihren Möglichkeiten.

 

Mitgliederwerbung

Wir bitten erneut alle Mitglieder, durch persönliche Ansprache auf die NBG aufmerksam zu machen und neue Mitglieder, vor allem auch junge Menschen, zu werben. Dreisprachige Werbefaltblätter (deutsch/englisch/französisch) sind jederzeit über die Geschäftsstelle erhältlich. Auch weiterhin sollte es uns allen ein Anliegen sein, unter dem Motto „Mitglieder werben Mitglieder“ neue Mitglieder für unsere Gesellschaft zu gewinnen. Nur durch unsere ständigen Aktivitäten in punkto Mitgliederwerbung ist es möglich, unsere Gesellschaft durch neue Mitglieder zu stärken. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie ein neues Mitglied geworben haben.

 

Englische Website

Noch immer befinden wir uns in der misslichen Situation des Mangels an Übersetzern/Innen für die Internetseite der NBG in englischer Sprache. Wiederholte schriftliche und mündliche Werbungen für diese Aufgabe - zuletzt auf der Mitgliederversammlung der NBG in Mühlhausen – blieben bisher leider ohne Resonanz. Daher richten wir nochmals an unsere Mitglieder sehr herzlich die Bitte, sich bei Vorliegen der sprachlichen Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit - auf Wunsch auch nur in begrenztem Umfang - zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle, Herrn Wolfgang Schmidt, per E-Mail info@neue-bachgesellschaft.deoder Telefon 0341/9601463, Fax 0341/2248182 in Verbindung.


Bach-Münze

Wir weisen nochmals auf die anlässlich des 80. Bachfestes der NBG 2005 herausgegebene Bach-Münze in reinem Feinsilber hin, welche noch erhältlich ist. Jede Münze ist auf dem Stellrand einzeln nummeriert (weltweit limitierte Auflage). In der höchsten internationalen Prägequalität „Polierte Platte“ stellt diese Gedenkprägung ein wertvolles Sammlerstück dar. Der Verkaufserlös fließt in das Projekt „Johann-Sebastian-Bach-Stiftung“.


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